Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung - Gesellschaft zur Verwaltung von Unterstützungskassen

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versicherungsmathematische Gutachten

Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen erstellen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen:

  1. versicherungsmathematisches Gutachten nach § 6a EStG für die Steuerbilanz oder die Handelsbilanz
     
    Die Berechnungen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertprinzip unter Verwendung der © RICHTTAFELN 1983, © RICHTTAFELN 1998 bzw. © RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck. Kurztestate für den PSV a.G. Köln werden automatisch berücksichtigt und erstellt.

    Bis zum 30.11.2008 beauftragte Einzelgutachten werden bei Vorliegen aller notwendigen Berechnungsgrundlagen innerhalb von 2 Wertagen erstellt.

    Für im Dezember oder im Januar beauftragte Gutachten oder Gutachten für einen Personenkreis mit mehr als zehn Zusagen rechnen Sie bitte 2 - 5 Werktage ein.
     

  2. Lastwertgutachten für die versicherungsmathematische Bewertung von Unterstützungskassenverpflichtungen für die Handelsbilanz

    Bei einer Unterstützungskassenzusage muss das Trägerunternehmen für denjenigen Teil des Versorgungsversprechens einstehen, der von der Unterstützungskasse nicht abgedeckt wird. Diese Einstandspflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.

    Pauschaldotierte Unterstützungskassen weisen in der Anwartschaftsfinanzierung oft eine Unterdeckung aus. Zur Ermittlung des sogenannten Lastwertes ist ein versicherungsmathematisches Gutachten für die handelsbilanziellen Verpflichtungen erforderlich. Der so ermittelte Verpflichtungswert abzüglich des tatsächlichen (segmentierten) Kassenvermögens ergibt den Lastwert.

    Dieser Wert kann als Rückstellung in die Bilanz eingestellt werden. Da Kapitalgesellschaften einen nichtbilanzierten Lastwert im Anhang der Bilanz ausweisen müssen, ist es hier immer erforderlich, den Lastwert zu kennen. Demzufolge würde immer ein versicherungsmathematisches Gutachten über den Lastwert der Unterstützungskassenzusagen benötigt. Für den Lastwert besteht ein Passivierunswahlrecht für die Handelsbilanz.

    Eine steuerliche Passivierung der Verpflichtungen hingegen ist nicht möglich. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für Lastwertgutachten.

    Die Berechnungen erfolgen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertprinzip unter Verwendung der © RICHTTAFELN 1983, © RICHTTAFELN 1998 bzw. © RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck.
     
  3. Kurztestat für den PSV a.G. Köln
  4. Berechnung von Dotierungsmöglichkeiten zu Unterstützungskassen
     
  5. versicherungsmathematische Gutachten nach IAS/IFRS
     
    Für die Bewertung nach IAS/IFRS steht Ihnen ein auf diesem Gebiet spezialisierter Gutachter zur Verfügung. Bitte fordern Sie ein gesondertes Angebot für die Gutachtenerstellung an.

    Nach Auftragserteilung wird sich der zuständige Gutachter mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Einzelheiten zum Auftrag zu klären und die notwendigen Daten und Unterlagen anzufordern.