UKVB Unterstützungskasse für Versorgungswerke mittelständischer Betrieb e.V.

 

Die UKVB e.V. ist eine Unterstützungskasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG. Sie gewährt gemäß ihrer Satzung sowohl lebenslänglich laufende Leistungen als auch Leistungen von Fall zu Fall. Die Unterstützungskasse wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführt. Die UKVB e.V. ist eine rechtlich eigenständige Körperschaft. Die Unterstützungskasse wird vertreten durch den Vorstand.

 

Die OPTICURA ® Pensionsmanagement GmbH ist per Verwaltungsvertrag mit allen Aufgaben der Verwaltung der Unterstützungskasse beauftragt.

 

Stammdaten

  

Name: UKVB Unterstützungskasse für Versorgungswerke mittelständischer Betriebe e.V.
Rechtsform: eingetragener Verein
Gründung: 11.09.2001
Register: Amtsgericht Münster
Nummer: VR 4623
   
Anschrift: Eulerstraße 9
48155 Münster
   

 

Die Unterstützungskasse Mittelstand e.V. ist eine überbetriebliche Gruppenunterstützungskasse, die sowohl durch Zuwendungen zum Reservepolster finanziert wird, als auch kongruent oder partiell rückgedeckt ist.

 

Organe

 

1. Vorsitzender OPTICURA Pensionsmanagement GmbH
2. Vorsitzender FIDES GEsellschaft für Pensionsmanagement mbH
   
Beiratsmitglieder Gründungsbeirat
   
    

 

Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Sie bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. An die Stelle einer natürlichen Person kann auch eine juristische Person treten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten die UKVB. (Auszug aus § 7 der Satzung)

 

Steuerfreiheit

Die Unterstützungskasse ist gemäß der Bescheide des Finanzamtes Münster-Außenstadt bis einschließlich dem Jahr 2008 steuerlich befreit.

 

Nächster Prüfungszeitraum: 2009 bis 2010

 

Versorgungsausgleich

Die UKVB e.V. hat eine Teilungsordnung aufgestellt.

 

Diese Teilungsordnung regelt die Verfahrensweise der UKVB bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs gemäß Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Auf der Grundlage dieser Verfahrensweise erfolgt von der UKVB der Vorschlag für die Teilung an das Familiengericht. Die entsprechenden Berechnungen werden von der OPTICURA ® Pensionsmanagement GmbH vorgenommen.

 


 

Kontakt

OPTICURA

Pensionsmanagement GmbH

Versorgungswerk 02

Kellermannsweg 1

86720 Nördlingen

 

Tel.: +49 (0)9081 2722 001

Fax: +49 (0)9081 2722 002

 

info@opticura.net

 


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